22. Kongress Arbeitsrecht am 20. und 21. April 2027 – Berlin und digital
Wir möchten Sie auf den 22. Kongress Arbeitsrecht hinweisen, der am 20. und 21. April 2027 im Steigenberger Hotel am Kanzleramt, Ella-Trebe-Straße 5, 10557 Berlin, stattfindet. Alternativ ist eine digitale Teilnahme möglich.
Die Veranstaltung findet unter der Schirmherrschaft der BDA statt und richtet sich insbesondere an Geschäftsführungen, Personalleitungen sowie arbeitsrechtlich Beratende und bietet neben Fachvorträgen Gelegenheit zum Austausch mit Referentinnen und Referenten aus Politik, Wissenschaft, Justiz und betrieblicher Praxis.
Zu den Schwerpunkten des Programms zählen:
Rechtspolitischer Überblick aus dem BMAS und aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht
Psychische Belastung im Betrieb sowie Kündigungsschutz, Befristung und Zeitarbeit
Entgelttransparenz, Tarifautonomie, Arbeitskampf und Streik
Selbständigkeit und Arbeitnehmereigenschaft, Datenschutz und Künstliche Intelligenz
Innere und äußere Sicherheit und deren Vereinbarkeit mit dem Arbeitsrecht
Zum Referentenkreis gehören unter anderem Prof. Dr. Gregor Thüsing, Prof. Dr. Heinrich Kiel und Prof. Dr. Björn Gaul. Das Grußwort spricht Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger. Für den ersten Kongresstag ist außerdem eine Abendveranstaltung vorgesehen.
Teilnahmegebühren und Anmeldung
Für die Teilnahme an beiden Tagen – in Präsenz oder digital – gilt bis zum 31. Oktober 2026 ein Frühbucherpreis von 1.298 Euro. Danach beträgt die reguläre Teilnahmegebühr 1.598 Euro. Für Teilnehmende, deren Unternehmen Mitglied in einem Arbeitgeberverband der BDA sind, sowie für Abonnentinnen und Abonnenten von „Arbeit und Arbeitsrecht“ ist ein ermäßigter Preis von 1.398 Euro vorgesehen. Eine digitale Teilnahme an nur einem Tag kostet 799 Euro. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Bei der zweitägigen Online-Teilnahme ist ein zweiter kostenfreier Zugang für eine Kollegin oder einen Kollegen enthalten. Die Tagungsunterlagen stehen zum Download bereit. Das Programm weist 10,5 Stunden im Sinne des § 15 FAO aus.
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter www.kongress-arbeitsrecht.de. Das vollständige Programm ist diesem Newsletter als Anlage beigefügt.



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