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Einwurf-Einschreiben: BAG verschärft Anforderungen an Zugangsnachweis – Post bessert Zustellverfahren nach
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 – 2 AZR 184/25 entschieden, dass das bislang praktizierte Scan-Verfahren bei Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schreibens begründet. Die Deutsche Post soll das Zustellverfahren zwischenzeitlich angepasst haben. Für Arbeitgeber bleibt eine sorgfältige Absicherung des Zugangsnachweises insbesondere bei Kündigungen und Einladungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) von erhebliche

Christian Hass
vor 23 Stunden3 Min. Lesezeit
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