20.07.2023
EuGH: Zum Zweck einer Informationspflicht bei Massenentlassungen
Nach der Entscheidung des EuGH vom 13.07.2023 - C -134/22 - hat die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Behörden in einem frühen Stadium beabsichtigter Massenentlassungen Informationen darüber mitzuteilen, nicht den Zweck, den Arbeitnehmern Individualschutz zu gewähren. Details zu dieser Entscheidung finden Sie in unserem heutigen Newsletter.
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