Erasmus+: EP legt Verhandlungsposition fest
Am 22. Oktober 2026 hat das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) seine Position zur künftigen Erasmus+-Verordnung (2028-2034) mit 454 Ja-, 34 Nein-Stimmen und 93 Enthaltungen angenommen.
Wesentliche Inhalte
Das Parlament stärkt die Lernmobilität und erklärt sie wieder zu einem Schwerpunkt des Programms. Artikel 3 nennt sie ausdrücklich als Kernaufgabe von Erasmus+ und als Beitrag zur Weiterentwicklung des Europäischen Bildungsraums. Das Parlament fordert ein Erasmus+-Budget von 47,39 Mrd. Euro (gegenüber 40,8 Mrd. Euro im Kommissionsvorschlag). Hinsichtlich der Mittelverteilung schlägt das Europäische Parlament verbindliche Mindestquoten vor. Künftig sollen mindestens
74,6 % der Mittel auf Bildung und Ausbildung,
15 % auf Jugend und Freiwilligentätigkeit sowie
4,1 % auf Sport entfallen.
Innerhalb des Bildungsbudgets soll die Mittelverwendung zusätzlich festgeschrieben werden (Art. 9). Vorgesehen sind Mindestanteile von:
35 % für Hochschulbildung,
21,5 % für berufliche Bildung,
15,5 % für Schulbildung,
5,2 % für Erwachsenenbildung sowie
1,2 % für Jean-Monnet-Aktivitäten.
Das Parlament will außerdem die dezentrale Umsetzung des Programms stärken. Mindestens 75 % des gesamten Programmbudgets sollen künftig über die nationalen Agenturen umgesetzt werden (Art. 12). Zentrale Budgetentscheidungen sollen bereits in der Verordnung selbst festgelegt werden. Die jährlichen Arbeitsprogramme müssen die Mittelverteilung und Prioritäten detaillierter ausweisen. Außerdem sollen die Arbeitsprogramme künftig als delegierte Rechtsakte erlassen werden. Parlament und Rat könnten diesen widersprechen oder die Delegation widerrufen.
Bewertung
Die Position des Europäischen Parlaments greift zentrale Arbeitgeberforderungen auf. Dazu gehören die stärkere Verankerung der Lernmobilität, verbindliche Mittelzuweisungen für die einzelnen Bildungsbereiche, die finanzielle Absicherung der beruflichen Bildung sowie die stärkere Rolle national verwalteter Maßnahmen. Besonders relevant sind die vorgeschlagenen Budgetquoten: Sie schaffen mehr Planungssicherheit für die Lernmobilität und sichern wesentliche Programmziele finanziell ab. Gleichzeitig begrenzen sie die Möglichkeit, Mittel später über die jährlichen Arbeitsprogramme in andere Initiativen umzuschichten. Die vorgesehene Mindestquote von 21,5 % für die berufliche Bildung stärkt diesen Bereich zusätzlich.
Auch bei der Governance greift das Parlament einen wesentlichen Kritikpunkt am Kommissionsvorschlag auf. Künftig sollen zentrale Budgetentscheidungen stärker in der Verordnung selbst verankert werden. Die detailliertere Budgetstruktur, die stärkere Rolle der nationalen Agenturen und die größere Kontrolle der Arbeitsprogramme durch Parlament und Rat erhöhen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und politische Steuerung des Programms.
Für die Trilogverhandlungen kommt es nun vor allem darauf an, die stärkere finanzielle Absicherung der Lernmobilität und insbesondere der beruflichen Bildung sowie die Begrenzung des Spielraums der Kommission bei der Mittelverwendung zu erhalten.
Nächste Schritte
Mit der Festlegung der Positionen von Rat und Parlament können die Trilogverhandlungen zur künftigen Erasmus+-Verordnung beginnen. Ziel ist eine Einigung auf die Programmarchitektur für die Periode 2028 bis 2034. Parallel laufen die allgemeinen Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen, in denen auch die endgültige Mittelausstattung von Erasmus+ festgelegt wird.





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