27.10.2022
Steuerbefreiung von Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber bis 3.000 Euro
Am 25. Oktober 2022 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz verkündet, welches auch die gesetzlichen Regelungen im neuen § 3 Nr. 11c EStG zur Steuerbefreiung von Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro enthält. Darüber hinaus können bis zum 28.10.2022 noch kurzfristige Anregungen für die Aufnahme von Praxisfragen in eine FAQ gegeben werden. Details hierzu finden Sie in unserem Newsletter.
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