17.12.2020
Corona: Erweiterung der Entschädigungspflicht für betreuungspflichte Eltern ab dem 16. Dezember 2020
Nach dem Beschluss der Bundesregierung für eine Formulierungshilfe der Fraktionen vom 16.12.2020 soll die Verdienstausfallentschädigung für Eltern betreuungspflichtiger Kita- und Schulkinder durch eine Ergänzung des § 56 Abs. 1a IfSG vor dem Hintergrund des zweiten Lockdowns ausgeweitet werden.
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