07/10/2025
Der neue Haushaltsentwurf steht vor allem unter dem Eindruck der Grundgesetzänderungen zum neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie der Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben.
- Die Gesamtausgaben des Bundeshaushaltes 2025 werden mit 503 Mrd. € veranschlagt und liegen damit noch einmal merklich über dem Niveau des ersten Entwurfes. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Ausgaben um 5,5 Prozent.
- Die Nettokreditaufnahme (NKA) des Kernhaushaltes wird mit 81,8 Mrd. € beziffert. 2024 lag die Nettokreditaufnahme bei lediglich 33,3 Mrd. €. Zur NKA des Kernhaushaltes sind außerdem die Kredite für die Sondervermögen zu addieren – insg. 61,3 Mrd. € 2025. Damit liegt die Neuverschuldung des Bundes in diesem Jahr bei ca. 143 Mrd. €.
- Die Eckwerte für den Finanzplan bis 2029 sehen eine weitere Steigerung der Neuverschuldung im Kernhaushalt vor. Im Jahr 2029 soll die NKA im Kernhaushalt 126,1 Mrd. € betragen, zuzüglich 59,4 Mrd. € Krediten für die Sondervermögen.
- Die Bundesregierung erreicht eine deutliche Steigerung bei den Investitionsausgaben, welche mit 115 Mrd. € beziffert werden. Diese Steigerung wird in erster Linie durch das neue Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität hervorgerufen. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens sieht Schwerpunkte in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur und Digitalisierung vor. Aus dem Sondervermögen sollen 6,5 Mrd. € für Investitionen in die Kindertagesbetreuung und die digitale Bildung bereitgestellt werden.
- Der Ausgleichsfonds der Sozialen Pflegeversicherung erhält im Jahr 2025 aus dem Bundeshaushalt ein überjähriges Darlehen in Höhe von 0,5 Mrd. €. Im Jahr 2025 ist kein pauschaler Bundeszuschuss an den Ausgleichsfonds vorgesehen. Für 2026 ist ein Darlehen von 1,5 Mrd. € geplant.
- Der Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung soll zusätzlich zum regulären Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung gesamtgesellschaftlicher Aufwendungen der Krankenkassen in Höhe von 14,5 Mrd. € (§ 221 SGB V) im Jahr 2025 zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes ein überjähriges Darlehen in Höhe von 2,3 Mrd. € erhalten. Für Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser sind 1,5 Mrd. € Steuerzuschuss vorgesehenen.
- Die Leistungen an die Rentenversicherung stellen mit rund 122,5 Mrd. € 2025 weiterhin den größten Ausgabenbereich dar. Das sind gut 1,2 Mrd. € mehr gegenüber dem ersten Regierungsentwurf 2025 und ca. 6,2 Mrd. € mehr als 2024. Im Finanzplan bis 2029 sind für 2028 und 2029 jeweils 5 Mrd. € für die Mütterrente vorgesehen und für 2029 zusätzlich 3,7 Mrd. € für die Haltelinie des Rentenniveaus.
- Für die Arbeitslosenversicherung wird ein überjähriges Darlehen i.H.v. 2,35 Mrd. € als Liquiditätshilfe bereitgestellt. Die für die Grundsicherung nach SGB II veranschlagten Ausgaben steigen auf ca. 52 Mrd. € an. Die für den Kinderzuschlag vorgesehenen Mittel werden ebenfalls noch einmal stark aufgestockt, von 2,4 Mrd. € im Jahr 2024 auf 3,4 Mrd. € im Jahr 2025.
Bewertung
Die massive Neuverschuldung wird zu einer deutlichen Belastung zukünftiger Generationen führen. Es ist unabdingbar, dass die Mittel zukunftsorientiert ausgegeben werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass als Investitionsausgaben veranschlagte Mittel nicht in konsumtiven und unproduktiven Bereichen versickern. Die im Rahmen der Grundgesetzänderung vorgesehene Zusätzlichkeit von schuldenfinanzierten Investitionsausgaben darf nicht untergraben werden. Der Standort Deutschland muss so aufgestellt werden, dass durch Wirtschaftswachstum zumindest ein Teil der Neuverschuldung getragen werden kann. Das neue Investitionspaket der Bundesregierung ist ein richtiger Schritt, kann aber nur am Anfang einer Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit stehen.
Leider lässt die Bundesregierung Strukturreformen in den Sozialversicherungssystem bislang vermissen, diese hätten die Neuverschuldung flankieren müssen. Sie müssen in allen Sozialversicherungszweigen nun auf den Weg gebracht werden. Die jetzt vorgeschlagenen Darlehen in Gesundheit und Pflege sind keine Lösung – vielmehr werden Handlungsdruck verdeckt und Maßnahmen in die Zukunft verschoben. Der Steuerzuschuss für Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser kann die notwendige Transformation im Krankenhausbereich konterkarieren. Erforderlich wären grundlegende Strukturreformen in der Kranken- und Pflegeversicherung, die die Beitragsdynamik durchbrechen und die Ausgaben begrenzen. Versicherungsfremde Leistungen sind aus Steuermitteln zu finanzieren.
Die Ausweitung der Mütterrente und die Rentenniveaugarantie sorgen für erhebliche Mehrausgaben in den Jahren 2028 und 2029 und sollten unterbleiben. Stattdessen muss das Rentensystem nachhaltig reformiert werden, um die Kostenentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung einzudämmen.
Falls die Ausweitung der Mütterrente und die Rentenniveaugarantie trotzdem beschlossen werden, müssen der Rentenversicherung die tatsächlich anfallenden Kosten vollständig erstattet werden. In diesem Zusammenhang ist es zu begrüßen, dass die im ersten Regierungsentwurf noch geplanten zusätzlichen Kürzungen der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung um 2 Mrd. € bis 2027 zurückgenommen werden. Die in der letzten Wahlperiode beschlossene Kürzung der Zuschüsse um 1,2 Mrd. € jährlich bis 2027 bleibt jedoch bestehen. Statt dieser willkürlichen Kürzungen muss der Bundeszuschuss in Zukunft die nicht beitragsgedeckten Leistungen vollständig ausgleichen.
Die Investitionen aus dem Sondervermögen in Bildung sind wichtige Investitionen in die Zukunft. Auch hier muss die Zusätzlichkeit der Investitionen über geplante Vorhaben hinaus gewahrt sein.
Weitere Schritte
Der Haushaltsentwurf wird nun an den Bundestag zugeleitet und dort weiter beraten. Die entscheidende Sitzung des Haushaltsausschusses (Bereinigungssitzung) wird am 4. September stattfinden. Der Bundestag wird vom 16. Bis 19. September die Haushaltswoche durchführen und den Entwurf verabschieden. Der Bundesrat wird sich final am 26. September mit dem Haushaltsentwurf befassen.