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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Stellungnahme Bundesrat

24.10.2025


Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2025 eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Die Stellungnahme überlassen wir Ihnen in der Anlage.  


Wesentliche Inhalte


Der Bundesrat begrüßt die Aussetzung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), sieht aber zugleich weitere Entlastungsmöglichkeiten, die vollständig ausgeschöpft werden müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken.


Der Bundesrat fordert, sicherzustellen, dass EU-Regelungen eins zu eins umgesetzt werden. Der in Artikel 2 der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) geregelte Geltungsbereich soll deshalb für das LkSG übernommen und § 1 LkSG entsprechend angepasst werden.


In der CSDDD wird ein stärkerer Fokus auf eine risikobasierte Priorisierung gesetzt. Der Bundesrat hält es für sinnvoll, den risikobasierten Ansatz im LkSG auszubauen. Dadurch könnten künftig Risikoanalysen für Zulieferer mit Sitz in einem Land mit hohen Standards, einem wirksam garantierten Grundrechtsschutzsystem und einem Rechtsdurchsetzungssystem spürbar erleichtert und unnötige Bürokratie verhindert werden. 


Weitere Informationen des Bundesrates können hier abgerufen werden.


Weiteres Gesetzgebungsverfahren


Der Gesetzesentwurf wird nach der Gegenäußerung der Bundesregierung (geplant für den 29. Oktober 2025) in den Bundestag zur Beratung eingebracht. Es ist geplant, dass die erste Lesung im Bundestag am 6./7. November 2025 stattfinden soll.

Über das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir Sie auf dem Laufenden halten.



 
 
 

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