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KI-Verordnung: Aktualisiertes FAQ-Papier zu den arbeitgeberrelevanten Regelungen des EU AI Act

Aktualisiert: 30. März

26.06.2025


Die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) ist im August 2024 in Kraft getreten, die KI-VO sieht für die einzelnen Regelungen unterschiedliche Umsetzungsfristen vor. Die BDA hat ein Anwendungspapier zu den arbeitgeberrelevanten Regelungen der KI-VO erstellt, das zu einem FAQ-Papier weiterentwickelt und aktualisiert wurde.


Sie erhalten das Papier mit den gelb markierten Änderungen in der Anlage, die aktuelle Version steht außerdem auf der Webseite der BDA zum Download bereit.


Wesentliche Änderungen


Das aktualisierte Papier enthält Ergänzungen und Konkretisierungen zu:

  • GPAI-Modellen und der Bedeutung für Arbeitgeber als Betreiber,

  • Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenzen nach Art. 4 KI-VO, 

  • Deepfakes und Transparenzpflichten, die jedoch - anders als teilweise behauptet - erst ab 2. August 2026 gelten,

  • den ab 2. August 2025 geltenden Sanktionsregelungen nach Art. 99 KI-VO.


Weiteres Vorgehen

Das Anwendungspapier wird fortlaufend aktualisiert, sobald sich neue Fragestellungen ergeben. Die BDA nimmt gerne Anregungen und Hinweise dazu entgegen, über neue Versionen werden wir Sie informieren. 



 
 
 

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