DQR-Gesetz: Kurzgutachten zu möglichen tarifpolitischen Auswirkungen
- Christian Hass

- 13. März
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13.03.2026
Der Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD sieht eine Verrechtlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) vor. Diese soll ausdrücklich als Instrument für mehr Transparenz und eine höhere Durchlässigkeit im öffentlichen Dienst dienen und zugleich die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung stärken. Flankierend soll der DQR auch zur Förderung internationaler Mobilität, von Erasmus+ und der Begabtenförderung genutzt werden.
Die Stärkung der Gleichwertigkeit ist ein Ziel, das die BDA teilt. Eine Verrechtlichung des DQR darf keine tarifpolitischen Auswirkungen haben. Deshalb hat die BDA ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Sie erhalten dieses von Prof. Dr. Frank Bayreuther, Universität Passau, erstellte Gutachten als Anlage.
Die wichtigsten Ergebnisse des Kurzgutachtens:
Sollte es zu einer Verrechtlichung kommen, darf ein DQR-Gesetz keine Entgelt- oder Eingruppierungsvorgaben machen. Das wäre klar verfassungswidrig.
Bei einem DQR-Gesetz mit rein bildungspolitischer Zielsetzung müssen Auswirkungen auf Tarifauslegungen ebenfalls vermieden werden, v. a. wenn Tarifmerkmale an formale Abschlüsse anknüpfen. Dies gilt insbesondere für den Öffentlichen Dienst, doch auch für die Privatwirtschaft sind tarifpolitische Folgen nicht völlig auszuschließen.
Empfehlung an den Gesetzgeber: DQR-Gesetz explizit auf bildungspolitischen Bereich beschränken und klarstellen, dass das Gesetz keine Rechtswirkungen tarifliche Belange entfaltet. In Anlehnung an das österreichische NQR-Gesetz macht der Gutachter folgenden Formulierungsvorschlag: “Die Zuordnung von Qualifikationen nach diesem (...) Gesetz dient Informationszwecken und entfaltet keine Rechtswirkungen auf berufliche oder sonstige Berechtigungen, Eingruppierungen und Entgelt.”
Weiteres Vorgehen:
Die BDA wird die Ausführungen von Professor Bayreuther in den kommenden Wochen und Monaten gezielt für die Kommunikation in den politischen Raum nutzen. Ziel muss sein, dass bei einer etwaigen Verrechtlichung des DQR, tarifpolitische Implikationen explizit ausgeschlossen werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch kein Gesetzgebungsverfahren angestoßen. Über weitere Neuigkeiten werden wir Sie informieren.




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