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Bürokratie: Paket zum Bürokratierückbau beschlossen

07.11.2025


Die Bundesregierung hat am 5. November 2025 ein Paket mit acht konkreten Entlastungen und 50 weiteren Eckpunkten als Grundlage für weitere konkrete Entlastungsgesetze beschlossen. Das Entlastungsvolumen soll insgesamt im einstelligen Milliardenbereich liegen.


Inhalt:


Beschlossen wurden acht konkrete Maßnahmen, die unmittelbar umgesetzt werden und eine Entlastung von mindestens 100 Mio. € bringen sollen. Dazu zählt u. a. die weitere Digitalisierungen der Zwangsvollstreckung (BMJV).


Die Bundesregierung hat sich zudem auf 50 Eckpunkte verständigt, die aus den einzelnen Ressorts kommen und überwiegend bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 verabschiedet werden sollen. Angestrebt wird mit diesen eine Entlastung in Höhe von mehreren Mrd. €.


Umfasst ist aus dem Bereich des BMAS ein Sofortprogramm für den Arbeitsschutz, das etwa die Anhebung der Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte und die Modernisierung von Formvorgaben beinhaltet. Eckpunkte wurden auch für den Aufbau der Work-and-Stay-Agentur zur Fachkräfteeinwanderung beschlossen, mit der das Anerkennungsverfahren erleichtert und die Anträge zentral über eine digitale Plattform ermöglicht werden sollen. 


Zudem hat sich die Bundesregierung auf die Umsetzung des derzeit auf EU-Ebene in Verhandlungen befindlichen Omnibus-Entlastungspakets zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung (BMJV) in nationales Recht geeinigt. Dieses beinhalt insbesondere eine Verkleinerung des Anwendungsbereichs um bis zu 80 %. Ferner sollen die fünf aufwändigsten Wirtschaftsstatistiken auf Übererfüllung und Reduktionsmöglichkeiten von EU-Vorgaben inklusive Relevanz für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen überprüft werden. In Verbindung damit soll als zukunftsweisendes Projekt die Neugestaltung des Systems der Unternehmensstatistiken angestoßen werden


Die Bundesregierung plant außerdem, in den EU-Gremien eine proaktive Rolle einzunehmen, um unnötigen bürokratischen Mehraufwand frühzeitig zu vermeiden, auf eine einfachere und schlankere Ausgestaltung neuer EU-Vorgaben hinzuwirken und sich Abbau überflüssiger Bürokratie einzusetzen. Hierzu gehört der Einsatz für die zügige Vorlage der weiteren Omnibus-Pakete, aber auch der Aufruf an die EU-Kommission, bis Jahresende eine systematische Überprüfung des EU-Acquis vorzunehmen und weitere Vorschläge zum Bürokratierückbau – insbesondere zur Reduzierung des EU-Durchführungsrechts – zu unterbreiten.


Bewertung:


Die beschlossenen Entlastungen sind ein erster Schritt auf einem langen Weg von notwendigen Erleichterungen für Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger. Die übermäßige Belastung der Unternehmen ist ein massiver Standortnachteil. Der begonnene Weg muss konsequent fortgesetzt werden, indem die Eckpunkte schnell in Gesetzesform gebracht und beschlossen werden.


Wenig zielführend ist, sich einerseits um Entlastungen zu bemühen, und an anderer Stelle z. B. durch das geplante Tariftreuegesetz und mit der Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie Bürokratieaufbau zu betreiben. Zu Abbau bestehender Regulierung und Bürokratie gehört zuvorderst eine konsequente Verhinderung neuer Belastungen – dies gilt ebenso für die nationale wie auch die EU-Politik. Die genannten Vorhaben müssen daher überdacht und die Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie auf das notwendige Minimum begrenzt werden.


Über die weiteren Entwicklungen bei den konkreten Entlastungsvorhaben werden wir Sie gesondert informieren.

 
 
 

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