23.06.2023
BAG: Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung
Das BAG hat mit Beschluss vom 19. Oktober 2022 entschieden, dass das Amt der Schwerbehindertenvertretung nicht vorzeitig endet, wenn die für ihre Wahl notwendige Mindestanzahl von fünf nicht nur vorübergehend beschäftigten schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb während der Amtszeit unterschritten wird. Details zu dieser Entscheidung finden Sie in unserem Newsletter.
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