30.06.2022
Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie - Handlungsbedarf ab dem 01.08.2022
Die sog. Arbeitsbedingungen-Richtlinie (EU) 2019/1152 vom 20. Juni 2019 ist von den Mitgliedstaaten bis zum 1. August 2022 in nationales Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben wurde am 23. Juni 2022 vom Bundestag verabschiedet, die Befassung im Bundesrat ist für den 8. Juli 2022 vorgesehen. Das Gesetz soll dann bereits am 1. August 2022 in Kraft treten. Nähere Infos zum Handlungsbedarf für Arbeitgeber finden Sie in unserem Newsletter.
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