30.09.2020
Befristungsrecht: AGB-Klausel über fehlende Vorbeschäftigung unzulässig
Das LAG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Klausel in einer AGB des Arbeitsvertrags, mit welcher der Arbeitnehmer bestätigen soll, nicht bereits zuvor in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber gestanden zu haben, als Tatsachenbestätigung, die geeignet ist, die Beweislast zu Lasten des Arbeitnehmers und zu Gunsten des Arbeitgebers zu verändern, gem. § 309 Nr. 12 b) BGB unwirksam ist.
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