01.06.2021 09:42
Stichprobenartige Überprüfungen durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz (RLP)
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfDI) und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat eine Informationsoffensive zum Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juli 2020, dem sog. Schrems II-Urteil, gestartet. In diesem Rahmen wurde das anliegende Schreiben veröffentlicht. Nähere Informationen dazu erhält unser Newsletter.
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