10.01.2022
Umgang mit Ungeimpften bei einrichtungsbezogener Impfpflicht nach § 20a IfSG
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie wurde ein neuer § 20a IfSG geschaffen, der ab Mitte März 2022 eine partielle Impfpflicht für Personal in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken vorsieht. Einzelheiten dazu, was dies für Neueinstellungen und sog. 'Altbeschäftigte' in diesen Bereichen bedeutet, enthält unser Newsletter.
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