24.03.2022
Verlängerung von Kurzarbeitergeldregelungen im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Der Bundestag und Bundesrat haben am 18. März 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften beschlossen. Das Gesetz wurde noch am 18. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass die entsprechenden Regelungen zum Kurzarbeitergeld ab 1. April 2022 gelten. Näheres dazu in unserem Newsletter.
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