05.05.2022
BMAS-Merkblatt: Anwendbares Recht bei grenzüberschreitendem mobilen Arbeiten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Blick auf die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen ein Merkblatt zum anwendbaren Recht beim grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten veröffentlicht. Eingegangen wird u.a. auf die Konstellation, dass eine Person regelmäßig, aber nicht ausschließlich von zu Hause aus und ansonsten vor Ort beim Arbeitgeber (beispielsweise im Büro) arbeitet und damit die Beschäftigung gewöhnlich in zwei Mitgliedstaaten ausübt. Die Details finden Sie in unserem Newsletter.
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