16.09.2021
Umsetzungshinweise für den Antrag auf Erstattung der Entschädigung über IfSG-online.de
Eine zunehmende Anzahl von Ländern macht die Gewährung von Entschädigungen während einer Quarantäne vom Impfstatus des Arbeitnehmers abhängig. Der BDA ist es gelungen, ein (auf die Anwendung von § 56 Absatz 1 Satz 4 beschränktes) Fragerecht des Arbeitgebers in der Behördenpraxis zu verankern. Darüber hinaus setzt sich die BDA weiter für eine bundeseinheitliche Anwendung des § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG ein.
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