01/16/2026

Die Kommission zur Sozialstaatsreform befindet sich in der Endphase. Um die Erwartungen der Arbeitgeber noch einmal deutlich zu machen, hat die BDA ein Positionspapier zur Kommission zur Sozialstaatsreform erstellt. Darüber wurde heute in der Welt berichtet. Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung der Stellungnahme, die wir für das Stakeholder-Gespräch der Kommission erstellt haben.

Wesentlicher Inhalt

Im Vergleich zur Stellungnahme für die Anhörung haben wir insbesondere folgende Punkte aufgenommen:

  • Es wird ausdrücklich betont, dass eine Zusammenlegung von Kinderzuschlag und Wohngeld für Familien bei den Familienkassen nicht ausreicht, da dann die Struktur für die Auszahlung des Wohngelds beibehalten werden muss. 
  • Es wird der Beschluss der ASMK vom 26./27. November 2025 aufgegriffen. Hier wird richtigerweise festgestellt, dass es für eine erfolgreiche Digitalisierung der Sozialverwaltung verbindliche Standards zum Datenaustausch braucht. 
  • Die Weiterentwicklung der Sozialplattform als One-Stop-Shop ist sinnvoll, muss jedoch mit dem Bürgerportal verzahnt werden.
  • Es ist ebenfalls sinnvoll, wie von den Sozialversicherungsträgern vorgeschlagen, die Nutzungsmöglichkeiten der Identifikationsnummer nach § 5 IDNrG in der Sozialversicherung auszuweiten. 

Weiteres Verfahren

Die Kommission zur Sozialstaatsreform wird ihren Abschlussbericht vsl. am 27. Januar 2026 vorlegen. 

VOILA_REP_ID=C12584EA:004A36F5