Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 den Gesetzentwurf zur Ratifikation des Deutsch-Britischen Vertrags über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit beschlossen.
Wesentlicher Inhalt
Der Vertrag legt den Schwerpunkt im Bereich der Sicherheit und Verteidigung, aber er enthält auch Vorschriften mit Arbeitgeberrelevanz:
- Im Bereich der Beschäftigung wird eine engere Zusammenarbeit mit Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Handel und Industrie, angestrebt.
- Die beiden Länder sollen einen strukturierten Austausch zwischen den zuständigen Ministerien im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik etablieren.
Bewertung
Der neue Freundschaftsvertrag stellt die Grundlage für eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Großbritannien dar. Die Kooperation im Bereich der Beschäftigung und Sozialpolitik bietet auch einen Rahmen, um konkrete Lösungen in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern anzustoßen. Dazu gehört etwa die Koordinierung der sozialen Sicherheit bei Entsendungen.