01/14/2026 09:00

Alle vier Jahre finden Betriebsratswahlen statt – die nächste Wahlperiode liegt zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026. Diese Zeit ist in vielen Unternehmen von erhöhter Aufmerksamkeit geprägt: Wahlkampf und „politische Manöver“ können zu Unruhe im Betrieb führen. Die Durchführung der Wahlen selbst ist nicht nur zeit- und kostenintensiv, sondern auch entscheidend für die Zusammenarbeit in der kommenden vierjährigen Amtszeit.

Für Arbeitgeber ist es daher wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Abläufe zu kennen. So lassen sich Fehler im Wahlverfahren vermeiden und – wo zulässig – Einflussmöglichkeiten nutzen. Gleichzeitig müssen Führungskräfte sensibilisiert werden: Eine zu aktive Beteiligung am Wahlprozess kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

In unserer Schulung erfahren Sie:

· Welche Pflichten und Rechte Arbeitgeber im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen haben

· Wie Sie rechtssicher agieren und typische Fehler vermeiden

· Welche Risiken bestehen und wie Sie Ihre Führungskräfte vorbereiten

 

Die Veranstaltungen finden an zwei Terminen im Januar 2026 statt:

 

Mittwoch, 14. Januar 2026 - 9.00 – 13.00 Uhr

Im Industriehaus der Industrieverbände

Friedrich-Ebert-Straße 11-13

67433 Neustadt/Weinstraße

 

Montag, 19. Januar 2025 - 9.00 – 12.00 Uhr

Online per Teams (der Teilnahmelink wird gesondert nach Anmeldung versendet)

 

Die Schulung wird durch die Juristen der Rechtsabteilung der Industrieverbände durchgeführt.

 

Bitte teilen Sie uns für die weitere Planung bis spätestens zum Dienstag, 23. Dezember 2025 per E-Mail an Beate.Stoll@ivn.de mit, an welcher Veranstaltung Sie teilnehmen möchten.

Sie erhalten spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin weitere Informationen an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Teilnahme, der anschließende Mittagsimbiss und die Tagungsgetränke sind kostenlos.

Bitte richten Sie Rückfragen an: Beate.Stoll@ivn.de | Tel.: 06321 852-232

VOILA_REP_ID=C12584EA:004A36F5