Erasmus+ im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen: Lernmobilität gezielt stärken
Stellungnahme zur Zukunft von Erasmus+
13. Oktober 2025
Zusammenfassung
Im Juli 2025 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die zukünftige Erasmus+-Verordnung im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt. Bei den anstehenden Verhandlungen um den nächsten MFR ist essenziell:
- ausreichend finanzielle Mittel für Lernmobilität sicherzustellen;
- individuelle Lernaufenthalte im Ausland als strategisches Kernziel abzusichern;
- national verwalteten Projekten Vorrang zu geben und finanzielle Priorität einzuräumen;
- Betriebe gezielt bei der Organisation und Durchführung von Auslandsaufenthalten zu unterstützen.
Die mit dem Programm geförderten Mobilitätsangebote im europäischen Ausland sind für Arbeitgeber von großer Bedeutung. Hochwertige internationale Lernaufenthalte stärken Kompetenzen – Sprachkompetenzen, Flexibilität, Eigenständigkeit. Sie sind in einer globalisierten Arbeitswelt unverzichtbar und leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Im Einzelnen
Die individuelle Lernmobilität muss im Mittelpunkt der Programmausgestaltung stehen, damit Erasmus+ sein Potenzial voll entfalten kann. Dies sollte in der entsprechenden Erasmus+-Verordnung festgelegt werden. Lernaufenthalte im Ausland stärken interkulturelle Kompetenzen und bereiten junge Menschen auf internationale Arbeitsmärkte vor. Sie sind persönlich prägend und beruflich motivierend. Gerade in der beruflichen Bildung erhöhen sie die Attraktivität der Ausbildung.
Ausreichend finanzielle Mittel für Lernmobilität sicherstellen
In der nächsten Programmgeneration müssen ausreichende Mittel für Erasmus+ und insbesondere für individuelle Lernaufenthalte im Ausland vorgesehen werden. Das Gesamtbudget muss sich an den Zielen der einzelnen Programme orientieren und realistisch kalkuliert sein. Aktuell erreicht Erasmus+ 15 % der jungen Menschen in der EU und ist mit 26,2 Mrd. € (Programmlaufzeit 2021-2027) budgetiert. Wird – wie im Vorschlag formuliert – eine internationale „Lernchance für alle“ angestrebt, würde dies laut dem Draghi-Bericht eine Verfünffachung des derzeitigen Budgets erfordern. Vor dem Hintergrund der politischen Rahmenbedingungen, in denen die MFR-Verhandlungen stattfinden, ist ein solcher Anstieg nicht darstellbar. Die Pläne, das laufende Budget von 26,2 Mrd. € auf immerhin 40,8 Mrd. € zu erhöhen, bedeuten einen Erfolg für das Programm.
Mindestbudgets für einzelne Programmziele festlegen
Es braucht verbindliche Mindestbudgets – insbesondere für die berufliche Bildung, um das strategische Kernziel der Lernmobilität finanziell abzusichern. Individuelle Lernmobilität schafft nachweislich Mehrwert – auch für Unternehmen, allerdings sieht der Kommissionsvorschlag keinerlei Mindestmittelzuweisung für einzelne Ziele und Bildungsbereiche vor.
National verwalteten Projekten Vorrang geben und finanzielle Priorität einräumen
Die Verordnung muss national verwalteten Projekten Vorrang geben und ihnen finanzielle Priorität einräumen. Denn sie agieren näher an den Bedarfen von Unternehmen und Bildungseinrichtungen. Diese Priorisierung muss sich auch im Gesamtbudget widerspiegeln. Über Erasmus+ werden nicht nur individuelle Auslandsaufenthalte gefördert. Die Europäische Kommission nutzt die Mittel stattdessen auch für die Finanzierung eigener Skills-Initiativen (v. a. zur Umsetzung der Union of Skills).
Betriebe gezielt bei der Organisation von Auslandsaufenthalten unterstützen
Gezielte Unterstützung für Betriebe – insbesondere für KMU – ist notwendig, damit künftig noch mehr Unternehmen ihren Auszubildenden einen qualitativ hochwertigen Auslandsaufenthalt ermöglichen. Dazu gehören neben niedrigschwelligen Beratungsangeboten vereinfachte Antragsverfahren (digital und benutzerfreundlich) und eine praxisnahe Begleitung bei der Umsetzung.