01/25/2024

Die Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 hatten sich im Dezember aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verzögert. Das laufende Jahr musste daher mit einer vorläufigen Haushaltsführung begonnen werden. 

Wesentliche Inhalte

Der Bundeshaushalt 2024 umfasst Ausgaben i.H.v. 476,8 Mrd. Euro. Das stellt ggü. dem ursprünglichen Regierungsentwurf einen Aufwuchs von 31 Mrd. Euro dar. 70,5 Mrd. Euro sollen für Investitionen ausgegeben werden. Auch dieser Wert wurde ggü. dem Regierungsentwurf angehoben, nämlich um 16 Mrd. Euro. 

Die Ausgaben sollen mitunter auch durch Aufnahme von Krediten finanziert werden. Die Nettokreditaufnahme beläuft sich auf 39 Mrd. Euro und liegt damit exakt im Rahmen der nach der Schuldenregel zulässigen Kreditaufnahme.

Auf Ausgabenseite wurden Zuweisungen für das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ bereits im Haushalt eingeplant. Das bedeutet, dass ein zeitweise angedachtes Aussetzen der Schuldenbremse für diesen Zweck nicht mehr notwendig ist. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Schuldenbremse im Laufe des Jahres ausgesetzt werden muss, sofern weitere, außerplanmäßige Hilfen für die Ukraine bereitgestellt werden müssen. Insgesamt ist erfreulich, dass die Ampel ohne ein Aussetzen der Schuldenbremse plant. Dennoch braucht es strukturelle Anpassungen im Bundeshaushalt. Die aktuell erzielte Einigung konnte nur mit größter Not und einiger Verspätung erreicht werden. Angesichts steigender Zinsen und der Tilgung von Corona-Schulden werden Verhandlungen über die Haushalte der kommenden Jahre noch schwieriger ausfallen als in diesem Jahr.

Im Haushaltsplan wurden auch Mindereinnahmen verplant, die durch die Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes hervorgerufen werden. Die eingeplante Summe beläuft sich auf 406 Mio. Euro. für das Jahr 2024 Das entspricht dem Planungsstand des Wachstumschancengesetzes aus November. Es ist nun zu hoffen, dass die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss schnell anlaufen und sich Bund und Länder einigen können, sodass das Wachstumschancengesetz zeitnah verabschiedet werden kann.

Im Rahmen der Bereinigungssitzung wurde außerdem beschlossen, den Ausgleichsbeitrag der Arbeitslosenversicherung an den Bundeshaushalt fallen zu lassen, damit wurde auf die Kritik der Sozialpartner an diesem Vorgehen eingegangen. 

Weiteres Vorgehen 

Der Haushalt muss noch durch den Bundestag verabschiedet werden. Nach der Einigung im Haushaltsauschuss ist aber nicht mehr mit weiteren Änderungen zu rechnen. Die Beratungen im Bundestag werden im Rahmen der Haushaltswoche vom 29. Januar bis zum 02. Februar stattfinden. 

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