10/26/2023

Der Deutsche Bundestag hat sich in erster Lesung mit dem Entwurf Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) befasst. Über den Regierungsentwurf haben wir bereits informiert. Das Gesetz wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Federführend wird sich der Finanzausschuss mit dem Gesetz befassen. Eine öffentliche Anhörung ist für den 06. November 2023 angesetzt.

Auch der Bundesrat wird sich in der kommenden Woche mit dem Wachstumschancengesetz befassen und eine erste Stellungnahme verabschieden. Hierzu wurden durch mehrere Ausschüsse bereits Anträge eingebracht (vgl. Anlage). U.a. wird beantragt, die im Regierungsentwurf geplanten Verbesserungen bei der Verlustverrechnung zu streichen. Auch eine Streichung der geplanten Anhebung des Freibetrages für Betriebsveranstaltungen wird beantragt.

Angesichts der großen Belastung der Länderhaushalte sowie der kommunalen Finanzen gibt es seitens der Länder außerdem Forderungen nach finanzieller Kompensation. Solche Forderungen dürfen nicht dazu führen, dass die Umsetzung des Wachstumschancengesetzes bis Ende des Jahres noch einmal in Gefahr gerät, denn die deutsche Wirtschaft braucht aktuell dringend Impulse für mehr Wirtschaftswachstum. Diese Klarstellung kann auch in Gesprächen gegenüber den Landesregierungen vorgetragen werden.

Anlage

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Anl XI-074-23 BRat Anträge WCG.pdf

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