10/26/2023

Am 9. Oktober 2023 haben die Regierungen Deutschlands und Frankreichs eine gemeinsame Initiative zum Bürokratieabbau auf EU-Ebene beschlossen, welche die Europäische Kommission auffordert, einen entsprechenden Aktionsplan vorzulegen. Dem ging das anlässlich der Kabinettsklausur in Meseberg verabschiedete Impulspapier „Papier zu einer Besseren Rechtsetzung und modernen Verwaltung in Europa“ voraus.

Aus Arbeitgebersicht sind folgende Maßnahmen des Vorhabens nennenswert, welches im Wesentlichen drei Ziele verfolgt:

1. Kurzfristiger Abbau administrativer und legislativer Belastungen

  • Abschaffung doppelter Berichts- und Nachweispflichten
  • Reduzierung der Berichtspflichten auf das notwendige Minimum
  • Verbesserung der Datenschutz-Grundverordnung um insbesondere KMU und Start-ups bei der Compliance mit Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten zu entlasten 
  • Einführung einer neuen Unternehmenskategorie auf EU-Ebene: „small mid-caps“ (250-500 Beschäftigte) 
  • Prüfung der monetären Schwellenwerte für die KMU-Definition 
  • Vernetzung nationaler Transparenzregister und der Sammelstellen im Zusammenhang mit dem European Single Access Point (ESAP) für den digitalen Zugang zu Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen. 

2. Langfristige Verbesserung der EU-Rechtsetzung als Ausdruck der Wettbewerbsfähigkeit

  • konsequente Durchführung von Folgenabschätzungen und Wettbewerbsfähigkeitschecks sowie des KMU-Tests
  • Digitalisierung in allen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens
  • einfache und verständliche Gesetze unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips
  • ganzheitliche und umsetzungsorientierte Ex-post-Evaluierung von EU-Regelungen etwa nach deutschem Vorbild „Reality Checks“ sowie Entwicklung eines Bürokratiekostenindexes.

3. Befähigung zur Transformation

  • schnellere und einfachere Planungs- und Genehmigungsverfahren durch reduzierte Berichtspflichten
  • ganzheitliche Betrachtung und Koordination einzelner Gesetzesinitiativen aus verschiedenen Politikbereichen im Kontext ihrer Wechselwirkung mit anderen Regelungen.

Nächste Schritte: Die Initiative soll der Kommission in den kommenden Tagen übermittelt werden. Zudem ist eine Verbändebeteiligung in beiden Staaten zur Identifizierung von bürokratischen Redundanzen mit Blick auf das Arbeitsprogramm der künftigen Kommission angekündigt. 

Bewertung: Die bilaterale Initiative ist ein wichtiges politisches Signal und Bekenntnis für die Notwendigkeit des dringenden Bürokratieabbaus auf EU-Ebene mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts EU. Inhaltlich enthält sie jedoch kaum neue Ideen, stattdessen genügt sie sich damit offenkundige Prinzipien aufzuzählen und zu betonen, dass es wichtig ist, bestehende Instrumente und Vorhaben konsequent und effektiv umzusetzen. Einige naheliegende Ansätze zur Reduzierung der bürokratischen Belastung und zur Vereinfachung grenzüberschreitender Arbeitsmobilität, wie die Erleichterung der arbeitsrechtlichen Entsendeformalitäten („e-declaration“) oder der A1-Beantragung – wie von der deutschen Seite vorgeschlagen –, wurden leider nicht berücksichtigt. 

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