09/07/2023

Im Rahmen ihrer Kabinettsklausur in Meseberg hat die Bundesregierung sich mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) befasst und einen Regierungsentwurf verabschiedet. Die BDA hat gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zu diesem Entwurf eine Stellungnahme erarbeitet. Die Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen, Abschaffung der Fünftelungsregelung und Erhöhung der 35-Euro-Freigrenze für Geschenke, über die wir in diesem Rundschreiben informiert haben, sind unverändert im Regierungsentwurf enthalten.

Das Wachstumschancengesetz bündelt fast 50 Maßnahmen aus dem Bereich der Steuerpolitik. Insgesamt sollen diese eine Entlastung der Wirtschaft um 7 Mrd. Euro bewirken, der Regierungsentwurf geht damit über den ursprünglichen Referentenentwurf hinaus. Maßnahmen wie die Investitionsprämie, die Verbesserungen bei der Verlustverrechnung und bei steuerlicher Förderung von Forschung und Entwicklung sind weiterhin im Entwurf enthalten, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Das Wachstumschancengesetz stellt einen wichtigen ersten Impuls dar, damit unser Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig bleibt.

Der Gesetzesentwurf wird nun in die parlamentarische Beratung gehen, in der sich weitere Änderungen ergeben können.

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