08/25/2023

Das Haushaltsfinanzierungsgesetz wurde vom Bundeskabinett beschlossen.

Es ist davon auszugehen, dass sich im Vergleich zum Referentenentwurf an den von uns kritisierten Regelungen keine Veränderungen ergeben haben.

Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz soll der Bundeshaushalt insbesondere durch folgende Maßnahmen entlastet werden:

  • Kürzung des Zuschusses zur Rentenversicherung
  • Kürzung des Zuschusses zur sozialen Pflegeversicherung
  • Verlagerung der Zuständigkeit für die aktiven Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern zu den Arbeitsagenturen ab dem Jahr 2025

Die Kürzungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten, die Aufgabenverlagerung zu den Arbeitsagenturen soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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