02/02/2023

In der Stellungnahme werden zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht, u. a. zu den folgenden wesentlichen Punkten:

  • Die Ausweitung der Due-Diligence-Vorgaben auf den gesamten nachgelagerten Teil der Wertschöpfungskette sollte eingeschränkt werden, da diese für mittelständische Unternehmen in der Praxis kaum durchführbar ist.
  • Die Verweise auf die OECD Due Diligence-Leitfäden, die über 600 Seiten zusätzlicher detaillierter Anforderungen für Unternehmen beinhalten, könnten im aktuellen Entwurf so interpretiert werden, dass die Leitfäden auf die gleiche Ebene wie die OECD-Leitsätze gestellt werden. Die Leitfäden wurden jedoch entwickelt, um Unternehmen praktische Unterstützung zu bieten, wobei anerkannt wurde, dass nicht jede Maßnahme auf jede Situation anwendbar ist.
  • Die Ausweitung der Due Diligence-Vorgaben auf die Kapitel Umwelt sowie Wissenschaft und Technik und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen sollten überprüft werden. Die OECD-Leitsätze sollten dabei grundsätzlich nicht die Haftung auf rechtmäßig operierende Unternehmen übertragen und bei Umweltemissionen sollte rechtmäßiges Verhalten nicht als ein "Verursachen" oder "Beitragen" zu nachteiligen Auswirkungen gewertet werden.
  • Mehrere breite Verweise sowie die Einführung vager Konzepte und Erwartungen sollten vermieden werden, um keine erheblichen Auslegungsprobleme und unbeabsichtigte Folgen zu schaffen.
  • Die vorgeschlagenen Änderungen sehen weitreichende Befugnisse im Zusammenhang mit der Auslegung der OECD-Leitsätze durch das OECD-Sekretariat vor. Die Entscheidung über die Auslegung der OECD-Leitsätze sollte jedoch in der Verantwortung des OECD-Investitionsausschusses und des OECD-Ausschusses für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln liegen.
VOILA_REP_ID=C12584EA:004A36F5