03/30/2022

Die Bundesregierung hat sich auf ein zweites Entlastungspaket geeinigt. Ein wesentlicher Baustein ist eine einmalige pauschale Zahlung für jeden Erwerbstätigen in Höhe von 300 Euro, der Zuschlag soll über den Arbeitgeber zum Bruttogehalt ausbezahlt werden. Arbeitnehmer sollen sie nutzen, um die höheren Energiepreise abzufedern. Zielgenau ist die Maßnahme zwar nicht, da von dem Geld auch Spitzenverdiener profitieren. Relativ gesehen – also gemessen am Einkommen – werden allerdings Gering- und Normalverdiener stärker entlastet. Zudem zahlen Spitzenverdiener einen größeren Anteil des steuerpflichtigen Zuschlags über die Einkommensteuer zurück an den Staat. Der Staat zahlt für dieses Geldgeschenk zunächst rund 14 Milliarden Euro – nach Rückfluss der Einkommensteuer kostet die Maßnahme den Staat schätzungsweise 10 Milliarden Euro. Zudem wird durch die höheren Konsumausgaben über Energie- und Mehrwertsteuer Geld an den Staat zurückfließen. Da die Auszahlung über die Arbeitgeber erfolgen soll, muss die Politik sicherstellen, dass es zu keinen bürokratischen Belastungen und keinen Finanzierungengpässen bei den Unternehmen kommt.

Familien mit hohem Einkommen gehen leer aus

Zudem soll es eine pauschale Zahlung je Kind in Höhe von 100 Euro geben, für die der Staat rund 1,5 Milliarden Euro aufwenden muss. Bei Familien mit hohen Einkommen wird der Familienbonus jedoch auf den Kinderfreibetrag angerechnet, so dass es faktisch zu keiner Entlastung kommt. Eine Familie mit zwei Kindern und einem eher geringen oder mittleren Haushaltsbruttoeinkommen wird durch Energiepreispauschale und Familienbonus zusammen um 600 bis 700 Euro netto entlastet. 

Rentner nicht berücksichtigt

Ebenfalls richtig: Sozialhilfe-Empfänger erhalten eine weitere Entlastung. Offen bleibt dagegen, wie Rentner, Azubis und Studenten bei den hohen Energiepreisen unterstützt werden sollen. 
Als Antwort auf die hohen Spritpreise hat sich die Koalition statt auf einen Tankrabatt auf eine Senkung der Energiesteuer verständigt. Die Vorgaben in der Europäischen Union für die Mindeststeuersätze auf Energie begrenzen die steuerliche Entlastung bei Diesel auf 14 Cent und bei Benzin auf 30 Cent pro Liter. Was die Regelung missachtet: Der Preisanstieg beim Diesel war größer als beim Benzin, Diesel ist nach wie vor für Nutzfahrzeuge und Vielfahrer der Kraftstoff der Wahl – besonders Betroffene werden weniger entlastet. Preisanstiege werden so entweder an Endkunden weitergegeben oder Speditionen droht die Pleite. 

Die Befristung auf drei Monate wiederum ist sinnvoll, um eine dauerhafte Subvention auszuschließen. Die Steuersenkung kostet den Staat für drei Monate bereits rund 3,5 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Tankrabatt ist der Ansatz über die Steuer systematisch überzeugender, hat allerdings auch Schwächen: Wie bei einem Tankrabatt erfolgt die Entlastung unabhängig von der Bedürftigkeit. Es ist zudem unklar, wie die Politik sicherstellen will, dass die Steuerentlastung tatsächlich beim Verbraucher ankommt und das Geld nicht Mineralölkonzernen und Co. zugutekommt. Der Preisnachlass beim öffentlichen Nahverkehr sorgt immerhin dafür, dass es trotz Steuerentlastung beim Sprit einen Anreiz gibt, auf Bus und Bahn umzusteigen. 

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