03/30/2022 12:12
Neben der teilweisen Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zur Kurzarbeit besteht derzeit aufgrund der Ukraine-Krise und den daraus unsere Mitgliedsbetriebe treffenden wirtschaftlichen Folgen entsprechender Informationsbedarf zum Instrument der Kurzarbeit.
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen ihres aktuellen FAQ-Katalogs u.a. Stellung genommen zur Möglichkeit der Kurzarbeitergeldgewährung bei durch den Krieg in der Ukraine entstehenden Lieferausfällen, Rohstoffmangel und dem Embargo-bedingten Wegfall von Aufträgen und Absatzmärkten. Auch stellt sich die Frage der Kurzarbeitsmöglichkeiten aufgrund erhöhter Energiepreise und einer deswegen beabsichtigten Reduktion der Produktion
Aktuelle Hinweise und Antworten hierzu möchten wir mit Unterstützung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer Webkonferenz geben.
Die Webkonferenz "Update Kurzarbeit" findet aufgrund der aktuellen Lage bereits statt am
Donnerstag, 31. März 2022, 14:00 - 15:00 Uhr
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