02/24/2022

Noch bevor das deutsche Lieferkettengesetz 2023 in Kraft tritt, macht die EU Druck: Sie will per Gesetz Unternehmen verpflichten, stärker auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten. Betroffen sind Berichten zufolge Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro. Welche Auswirkungen Unternehmen erwarten, zeigt eine aktuelle IW-Studie: So wollen 18 Prozent der vor Kurzem vom IW befragten Unternehmen nur noch Vorprodukte aus Ländern beziehen, die ausreichend auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltschutzstandards achten. Etwa zwölf Prozent der Unternehmen planen, sich aus Ländern mit schwachen Governance-Strukturen zurückzuziehen – davon wären vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer betroffen.

Höhere Standards und mehr Bürokratie

Das neue Gesetz sorgt außerdem für zusätzliche Bürokratie: Acht Prozent der Unternehmen wollen für das entsprechende Monitoring externe Dienstleister beauftragen. Um die zusätzlichen Kosten zu finanzieren, beabsichtigt jedes fünfte Unternehmen, die Preise für seine Produkte zu erhöhen und damit an Kunden zu überwälzen. 

Nachteile für Entwicklungs- und Schwellenländer

Zwar zielt das Gesetz auf eine Verbesserung der Menschenrechte und Umweltstandards in Drittländern ab, doch es bringt auch unerwünschte Nebenwirkungen. Die Einführung einer Lieferkettenkontrolle ist teuer. Ziehen sich Unternehmen aufgrund der hohen Kosten aus Schwellen- und Entwicklungsländern mit schwacher Gesetzeskontrolle zurück, hätte dies verheerende Folgen für die dort von ihnen geschaffenen Arbeitsplätze, die etablierten Produktionsstandards sowie das bereits investierte Kapital.

VOILA_REP_ID=C12584EA:004A36F5