03.09.2020
EuGH-Urteil zur Zulässigkeit von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverhältnissen
Die Mitgliedsstaaten dürfen den Fall eines Arbeitnehmers, der aufgrund mehrerer Einstellungen dauerhaft eine Vertretungsstelle innehatte, ohne dass ein Auswahlverfahren stattfand, und dessen Arbeitsverhältnis daher implizit von Jahr zu Jahr verlängert wurde, nicht vom Begriff 'aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverhältnisse' ausnehmen.
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