Referentenentwurf zur Verlängerung der Zugangserleichterungen und Entwurf zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen zum Kurzarbeitergeld
Mit dem nun vorgelegten 'Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen' sollen die aktuell noch bis 30. September 2022 geltende Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld um drei Monate bis 31. Dezember 2022 verlängert werden. Im 'Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen' sollen insbesondere die aktuell bis 30. September 2022 befristeten Verordnungsermächtigungen zusammengefasst, punktuell erweitert und verlängert werden. Nähere Einzelheiten dazu enthält unser Newsletter.
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