29.10.2020
BAG: Betriebsbegriff bei der Massenentlassungsanzeige
Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19: Der Betriebsbegriff des Massenentlassungsrechts ist ein unionsrechtlicher Begriff. Er ist in der Unionsrechtsordnung autonom, einheitlich und losgelöst vom nationalen Begriffsverständnis auszulegen. Die Betriebsbegriffe des KSchG oder des BetrVG sind in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich.
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