11.02.2021
BAG: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei gewerkschaftlicher Betätigung auf dem Betriebsgelände
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - entschieden, dass die Untersagung einer gewerkschaftlichen Betätigung von Arbeitnehmern auf dem Betriebsgelände nicht dem Regelungsbereich der Betriebsparteien unterliegt. Daraus folge, dass der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat.
Mehr
lock