20.03.2025
BAG: Vergütung eines Betriebsratsmitglieds - Rufbereitschaftsvergütung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein (teil-)freigestelltes Betriebsratsmitglied, das vor seiner Freistellung in Wechselschicht arbeitete und hierfür besondere tarifliche Vergütungsbestandteile erhielt, auch dann einen Anspruch auf diese Vergütungsbestandteile hat, wenn es die Betriebsratstätigkeit außerhalb der hierfür relevanten Arbeitszeit erbringt. Details zu dieser Entscheidung finden Sie in unserem Newsletter.
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