08.07.2021
Kurzarbeitergeld: Elektronische Antragstellung nach den "Gemeinsamen Grundsätzen KEA"
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für den elektronischen Datenaustausch die „Gemeinsamen Grundsätze KEA“ (KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente Elektronisch Annehmen) die Grundlagen festgelegt, auf deren Basis Arbeitgeber die Anträge auf Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld, Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld oder ergänzende Leistungen in elektronischer Form stellen können. Die Details finden Sie in unserem Newsletter.
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