04.08.2021
Neue CoronaEinreiseV ab dem 1. August 2021 - Aktualisiertes Informationsschreiben an die Belegschaft
Die Bundesregierung hat eine neue CoronaEinreiseV beschlossen. Sie ist am 1. August 2021 in Kraft getreten und gilt bis Ablauf des Jahres, mit Ausnahme der Quarantäneregelung, die längstens bis einschließlich zum 30. September 2021 angewendet wird. Alles Weitere dazu sowie ein aktualisiertes Informationsschreiben an Ihre Belegschaft bei Reisen in Risikogebiete finden Sie anliegend in unserem Newsletter.
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