12.05.2022
BAG: Erfordernis der erneuten Durchführung eines betrieb-lichen Eingliederungsmana-gements bei wiederholter langfristiger Erkrankung
Das BAG hat mit Urteil vom 18. November 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber ein erneutes BEM durchzuführen hat, wenn der Beschäftigte innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines BEM erneut längerfristig arbeitsunfähig erkrankt ist. Details zu dieser Entscheidung finden Sie in unserem Newsletter.
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