12.05.2020
Lohnsteuer: Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich der Niederlande über Grenzpendelnde während der Corona-Krise
Am 03.04.2020 erklärte das Bundesfinanzministerium (BMF) in Abstimmung mit den deutschen Grenzstaaten über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendelnden zu gehen, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, aber aufgrund des Corona-Virus nun ihre Tätigkeit vermehrt im Home-Office nachgehen.
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