03/23/2022 09:00

Personalleiter, Personalsachbearbeiter und alle weiteren mit der Aufgabenstellung Lohnpfändungen befassten Mitarbeiter sollten die wesentlichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung kennen, um das Haftungsrisiko des Arbeitgebers (Drittschuldners) einschätzen und Folgen abwenden zu können. In unserem Seminar erhalten Sie das Rüstzeug, um Pfändungen korrekt bearbeiten zu können und unnötige Kosten zu vermeiden.

Seminarinhalte:

  1. Begriffe und Beteiligte
  • Begriffserklärung
  • Schuldner
  • Gläubiger
  • Drittschuldner
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
  • Allgemeine Lohn- und Gehaltspfändung
  • Unterhaltspfändung
  • Arbeitseinkommen
  1. Pflichten und Haftungsrisiko
  • Drittschuldnererklärung
  • Vorpfändungen
  • Zusammentreffen mehrerer Pfändungen
  • Rangfolge bei Unterhaltspfändung (Düsseldorfer Tabelle)
  • Pfändbares Arbeitseinkommen (Pfändbarkeitskatalog)
  • Unterhaltsberechtigte Personen
  1. Durchführung der Lohnpfändung
  • Ermittlung des pfändbaren Nettos
  • Ermittlung der unterhaltsberechtigten Personen
  • Unpfändbares Arbeitseinkommen
  • Bedingt pfändbares Arbeitseinkommen
  • Umgang mit der Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO
  • Berechnungsschema nach § 850e ZPO
  1. Pfändung und Lohnabtretung
  • Zusammentreffen von Lohnpfändung und -abtretung
  1. Tipps zur Senkung der Bearbeitungskosten
  • Regress beim Arbeitnehmer
  • Vertragliche Regelungen
  • Betriebsvereinbarung
  1. Haftungsreduzierung durch Hinterlegung
  • Hinterlegung des Pfändungsbetrages beim Amtsgericht
  1. Aktuelle Rechtsprechung und praktische Tipps

Referent/Trainer:  

Joachim Sukop
Sukop Büro- und Datenservice, Wardenburg

Seminargebühr:    245,00 Euro (zzgl. 19% MwSt.)

Anmeldeschluss:  04.03.2022

Aufgrund der Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln ist die Teilnehmerzahl auf max. 12 Teilnehmer begrenzt!

ACHTUNG: Es gilt die 2G-Plus-Regel:

  • Geimpfte und Genesene mit negativem Test (nicht älter als 24 Stunden)
    Außnahme: Personen mit Booster-Impfung

Eventuelle Beschränkungen zum Veranstaltungszeitpunkt auf Grundlage der dann aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung werden umgesetzt.

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