10/19/2022

Die Bundesregierung hat ihre Herbstprojektion vorgestellt.

Für 2022 wird ein Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,4 % erwartet. In der Frühjahrsprojektion wurde noch mit einem höheren Zuwachs von 2,2 % gerechnet. Für das kommende Jahr wird ein Rückgang des BIP um 0,4 % und für 2024 ein Zuwachs von 2,3 % erwartet. Verglichen mit dem für 2023 im Frühjahr erwarteten Zuwachs von 2,5 % sind die Wachstumseinbußen im kommenden Jahr stärker als 2022. Die Prognose der Herbstprojektion bestätigt somit die der Gemeinschaftsdiagnose, schätzt lediglich in 2024 das Wachstum etwas stärker ein (2,3 % statt 1,9 %).

Der Verbraucherpreisindex werde in diesem Jahr 8 % und im kommenden Jahr 7 % betragen. Diese Prognosen liegen unterhalb der Werte der Gemeinschaftsdiagnose von 8,4 % und 8,8 %. Diese Abweichung wurde mit der zwischenzeitlichen Ankündigung des 200 Milliarden Euro umfassenden Wirtschaftsstabilisierungsfonds begründet. Die BIP-Prognose sei nicht nach oben korrigiert worden, da sich die konjunkturellen Aussichten noch negativer darstellten als zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Gemeinschaftsdiagnose.

Der Arbeitsmarkt bleibe stabil, die Erwerbstätigkeit wachse weiter (2022: 1,2 % und 2023: 0,3 %). Bruttolöhne und -gehälter sollen 2022 um 6,0 %, 2023 um 5,4 % und 2024 um 5,0 % steigen.

Bewertung
Die Prognosen der Bundesregierung sind von zahlreichen Unsicherheiten behaftet, machen jedoch den Handlungsbedarf schneller wirksamer Krisenhilfe klar deutlich. Unsere Erwartung ist ebenfalls, dass der Wirtschaftsstabilisierungsfonds die Inflation abmildern wird. Richtigerweise wurde von Bundesminister Habeck die Notwendigkeit kurzfristiger Krisenhilfen betont sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren angekündigt, wodurch private Investitionen schneller erfolgen könnten. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Erhaltung unserer Wettbewerbsfähigkeit. Zentral ist es weiterhin, die aktuellen Prognosen in Form des 14. Existenzminimumberichts sowie dem 5. Steuerprogressionsbericht in das Inflationsausgleichsgesetz einzubringen. Eine Verschiebung der Tarifeckwerte sollte zum 01. Januar 2023 erfolgen, um die kalte Progression zeitnah auszugleichen.

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