Sehr geehrte Damen und Herren,
die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) sieht - entgegen den Entscheidungen des 4. und 10. Senates - offenbar nicht die Notwendigkeit die Tarifeinheit (ein Betrieb - ein Tarif) gesetzlich zu regeln, sondern fordert gleich mal ein komplettes gesetzliches Streikrecht (FAZ vom 19.07.2010).
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