IVN
Unter dem Dach der Industrieverbände Neustadt an der Weinstraße (IVN) arbeitet eine leistungsstarke Gemeinschaft von 27 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden mit unterschiedlichen regionalen Einzugsbereichen. Die IVN betreuen rund 1.050 Mitgliedsfirmen mit weit über 100.000 Beschäftigten. ...
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Aktuelle Themen

Bild: pixabay / succo
15.08.2025
BAG: Zum Verfall von virtuellen Optionsrechten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das BAG hat entschieden, dass eine Verfallsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bestimmt, dass zugunsten des Arbeitnehmers „gevestete” virtuelle Optionsrechte (VSOP) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort verfallen, den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. Das Gleiche gilt für eine Verfallsklausel, die vorsieht, dass die virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der Vesting-Periode entstanden sind. Details zu der Entscheidung finden Sie in unserem Newsletter.
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15.08.2025
BAG: Zur außerordentlichen Änderungskündigung mit Auslauffrist eines Arbeitnehmers, der zugleich ehrenamtlicher Richter ist
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis aufgrund einer durch Umdeutung gewonnenen ordentlichen Kündigung zum selben Termin beendet wird, auch wenn sich eine außerordentliche Änderungskündigung als unwirksam erweist. Eine Kündigungsschutzklage ist dann insgesamt abzuweisen. Details zu der Entscheidung finden Sie in unserem Newsletter.
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18.07.2025
Erwerbsmigration: FAQ der BDA aktualisiert
Die FAQ der BDA zur praktischen Umsetzung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurden um einige Punkte aktualisiert. Details hierzu finden Sie in unserem Newsletter.
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18.07.2025
BAG: Digitales Zugangsrecht einer Gewerkschaft zum Betrieb
Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mailadressen seiner Arbeitnehmer zum Zweck der Information und Mitgliederwerbung mitzuteilen... Details zu der Entscheidung finden Sie in unserem Newsletter.
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